Ein grosser Teil unseres Alltags findet heute online statt: Wir speichern Fotos in der Cloud, erledigen Bankgeschäfte online, kommunizieren über soziale Netzwerke und verwalten Daten auf verschiedensten Plattformen. Doch was passiert mit diesen Daten und Konten, wenn eine Person verstirbt? Wer erhält Zugriff, wer darf etwas löschen und was bleibt bestehen? Dieser Beitrag zeigt, warum der digitale Nachlass in der Vorsorgeplanung nicht fehlen darf – und wie Sie ihn Schritt für Schritt regeln.
Der digitale Nachlass: Welche Regelungen gibt es?
Der digitale Nachlass ist in der Schweiz noch nicht spezialgesetzlich geregelt. Der digitale Nachlass wird grundsätzlich nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln (Universalsukzession) auf die Erben übertragen. Praktisch ist aber zwischen lokal gespeicherten Daten, Online‑Konten und echten digitalen Vermögenswerten zu unterscheiden. Für diese treten jeweils unterschiedliche Probleme auf.
Was fällt in den digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Daten, Konten und Rechte, die eine Person auf Geräten (PC, Smartphone, externe Datenträger) oder im Internet hinterlässt. Dazu gehören unter anderem:
- E‑Mail‑Konte
- Social‑Media‑Profile
- Cloud‑Speicher
- Online‑Banking
- Kryptowerte
- Domains
- Digitale Werke wie Fotos, Texte oder Musik
Lokal gespeicherte Daten (z. B. Fotos oder Dokumente auf einem Laptop) fallen klar in die Erbmasse und gehen mit dem Gerät und dessen Inhalt auf die Erben über.
Problematischer sind hingegen Daten, die bei Online‑Dienstleistern liegen. Hier spielen Nutzungsverträge, AGB, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte eine wichtige Rolle, z. B. bei E‑Mails oder Social‑Media‑Nachrichten. Dadurch kann der Zugriff für Angehörige deutlich erschwert sein.
Rechtslage nach heutigem Schweizer Recht
Es gibt bis heute keine speziellen Normen im ZGB oder OR, die den digitalen Nachlass detailliert regeln. Es gelten die allgemeinen Regeln des Erb- und Vertragsrechts (insb. Art. 560 ZGB zur Universalsukzession).
- Verträge über Online‑Konten (E‑Mail, Social Media, Cloud etc.) gehen als schuldrechtliche Positionen auf die Erben über. Die Erben treten in die Rechtsstellung des Erblassers ein und können grundsätzlich Auskunft und Zugang zum Konto verlangen, soweit dem nicht AGB oder Schutzrechte entgegenstehen.
- Vererbliche digitale Vermögenswerte (z. B. Online‑Bankguthaben, Kryptowerte, Guthaben bei Zahlungsdiensten, im Prinzip auch urheberrechtlich geschützte Werke) fallen klar in die Erbmasse und stehen den Erben zu.
- Persönlichkeitsrechtlich geprägte Daten (z. B. höchstpersönliche Nachrichten, bestimmte Social‑Media‑Inhalte) erlöschen mit dem Tod. Hier ist jedoch umstritten, inwieweit Erben Zugang erhalten müssen oder ob Zugang aus Datenschutz- bzw. Persönlichkeitsrechtsschutz verweigert werden darf.
Praktische Probleme für Erben
Erben wissen oft nicht, welche Konten existieren, wo Daten liegen oder welche Passwörter benötigt werden. Ohne Vorkehrungen ist das Auffinden und Schliessen von Konten daher auch sehr aufwendig.
Hinzu kommt: Viele Dienstanbieter sitzen im Ausland und arbeiten mit Standardformularen. Sie verlangen Nachweise wie Todesurkunde oder Erbbescheinigung und geben teilweise Konten nur im speziellen, von den AGB vorgesehenen Modus frei (z. B. Gedenkstatus statt Löschung).
Besonders heikel wird es bei Kryptovermögen. Wenn Private Keys oder Wallet‑Zugänge nicht auffindbar sind, droht ein Totalverlust. Hier hilft das Erbrecht leider nicht weiter, wenn faktisch kein Zugriff mehr möglich ist.
Gestaltung zu Lebzeiten
Ohne Anordnung im Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass einfach an die gesetzlichen Erben über. Alle speziellen Wünsche (Löschung bestimmter Profile, Weitergabe nur an bestimmte Personen etc.) müssen daher ausdrücklich geregelt werden.
Empfohlen wird ein digitales Nachlassdossier, in dem man u. a. festhält:
- Übersicht über alle wichtigen Konten/Dienste und deren Zweck
- Anweisungen, welche Konten zu löschen, zu schliessen oder zu erhalten sind
- Wer sich um den digitalen Nachlass kümmern soll (z. B. Willensvollstrecker, bestimmte Vertrauensperson).
Die eigentlichen Zugangsdaten (Passwörter, 2FA‑Backups, Recovery Codes) sollten aus Sicherheitsgründen getrennt und gut geschützt verwahrt werden, z. B. in einem Passwortmanager mit Notfallzugriff oder bei einem spezialisierten Dienstleister.
Einbindung in Testament, Vorsorgeauftrag und Vorsorgeprodukte
Im Testament oder Erbvertrag können Anordnungen zum digitalen Nachlass getroffen werden, etwa wer digitale Vermögenswerte erhält, wer Profile verwaltet oder löscht und ob ein Willensvollstrecker speziell für den digitalen Nachlass eingesetzt wird. Diese formellen Anforderungen richten sich nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts.
Im Vorsorgeauftrag kann man für den Fall der Urteilsunfähigkeit Vertretungsregelungen für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten treffen und hierunter können auch digitale Vermögenswerte und Konten fallen (z. B. Verwaltung von Online‑Banking, E‑Government‑Zugängen).
Es existieren kommerzielle Lösungen (digitale Nachlass-Plattformen), auf denen man Dokumente und Anweisungen hinterlegen und im Todesfall definierten Personen zugänglich machen kann.
Konkrete praxisnahe Empfehlungen
- Was ist alles vorhanden? Liste aller wichtigen digitalen Konten und Assets erstellen (inkl. Kryptovermögen, Domains, Cloud‑Speicher) und regelmässig aktualisieren.
- Zugriff:
Technisch robuste Lösung für Passwörter und Keys wählen (Passwortmanager mit Notfallzugriff, physische Versiegelung bei Notariat/Treuhänder), aber keine vollständigen Passwortlisten im Testament selbst, um Sicherheits- und Aktualitätsprobleme zu vermeiden. Lokale Kopien erstellen.
- AGB prüfen: Bei wichtigen Diensten (z. B. Facebook, Google, Apple, Krypto‑Börsen) die Möglichkeiten der Dienstanbieter zur Regelung von Konten im Todesfall (z. B. Legacy‑Funktionen, Kontobevollmächtigungen) nutzen.
- Wichtig: Im Testament/Erbvertrag festhalten, was mit welchen Konten passieren soll (Löschen, Archivieren, Übertragen), wer sich darum kümmert und wie mit sensiblen Daten umzugehen ist.
Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass frühzeitig
Brauchen Sie Unterstützung bei der Planung und Regelung Ihres digitalen Nachlasses? Dann melden Sie sich bei uns – wir sind gerne für Sie da.